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Gewerberaummiete

Dies ist im Prinzip ein Teil des Mietrechts, bei dem der Gesetzgeber geringeren Schutzbedarf für den Mieter gesehen hat als bei Wohnraum. Deshalb geht die Vertragsfreiheit beider Seiten weiter und es ist über mehr Fragen zu verhandeln, nicht zuletzt weil die Verträge meist für eine längere Laufzeit fest abgeschlossen werden. Denn der Mieter braucht Planungssicherheit für seine Investition in die Einrichtung (und seine Bank besteht auch darauf) und muss häufig eine viel höhere Miete bezahlen als für Wohnraum. Bei der Gewerberaummiete ist der Standort ("Lage, Lage, Lage") meist noch wichtiger als bei der Wohnraummiete.

Hier berät Rechtsanwalt Dr. Ulrich Münzer ich häufig bei Beteiligung einer ausländischen Partei oder eines ausländischen Gesellschafters auf Mieterseite unter Einsatz seiner Sprachkenntnisse und seiner interkulturellen Erfahrungen.

Außerdem sind Rechtsanwalt Dr. Ulrich Münzer seine Erfahrungen im privaten und öffentlichen Baurecht nützlich. Hier musste Rechtsanwalt Dr. Ulrich Münzer nur in ganz besonderen Fällen darauf warten, dass ein spezialisierter Kollege Zeit hatte, sich "die Frage" anzuschauen.